Die Grundlagen für die inhaltliche Umsetzung frühkindlicher Bewegungserziehung sind das Bildungsverständnis und die entsprechenden Bildungsbereiche des Berliner Bildungsprogramms für Kitas und Kindertagespflege (2014), das für die Träger von öffentlich finanzierten Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege verbindlich ist.
Wer kann daran teilnehmen?
- Die Berliner Profivereine
- Alle Berliner Breitensportvereine
- Alle Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen
Voraussetzungen der Teilnahme:
Programminhalte:
- Niederschwelliges Bewegungsangebote für Kinder im Alter von 3-6 Jahren
- Bewegungstrainer*innen sind acht Stunden wöchentlich in den Kitas beschäftigt
- Übergreifende Bewegungsangebote mit der 1. Klasse der umliegenden Schulen
- Tandem-Prinzip (Erzieher*innen – Trainer*innen)
Verein:
- Eine Partnerkita zur Durchführung der Kooperation haben
- Personelle und strukturelle Voraussetzungen zur sachgerechten Antragstellung und Abrechnung öffentlicher Mittel
- Einsatz von lizenzierten Trainer*innen
- Rechtssichere Arbeitsverhältnisse
- Fortlaufende Qualifizierungsmaßnahmen
- Die Förderung der Zusammenarbeit von Trainer*innen mit Erzieher*innen, um eine nachhaltige, praxisorientierte Professionalisierung voranzubringen
- Bekennung zum Kinderschutz
Kita:
- Einen Partnerverein zur Durchführung der Kooperation haben
- Motivation sich zu einer bewegten Kita zu entwickeln
- Entsprechende Räumlichkeiten (Sportraum/ -halle; Außenbereich)
- Bestenfalls eine Kooperation mit einer umliegenden Schule (übergreifendes Bewegungsangebot)
- Erzieher*innen und Trainer*innen arbeiten im Tandem-Prinzip
- Fortlaufende Qualifizierungsmaßnahmen
Wege zum Ziel:
Sollten alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein, dann führen die folgenden Schritte zum Ziel:
- Kontakt zur Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie aufnehmen
- Programmantrag vollständig ausfüllen
- Programmantrag sowie benötigte Dokumente an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie senden